Therapiehunde: Voraussetzungen


 

Voraussetzungen

Mensch & Hund

 

Für die Ausbildung zum  „Zertifizierten Therapiebegleithundeteam“ ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen, pflegerischen, therapeutischen oder pädagogischen Beruf und zwei Jahre Berufserfahrung notwendig.

 

Für die Ausbildung zum „Therapieunterstützenden Besuchshundeteam“ ist keine einschlägige Berufsausbildung erforderlich. Ein anhaltendes ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich wird jedoch vorausgesetzt.

 

Für beide Ausbildungen wird die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, Volljährigkeit und der Nachweis einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung verlangt. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen. Die Bekenntnis zum tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund ist unabdingbar.

Der Hund muss einen standardisierten Eignungstest bestehen. Der Test wird sowohl im Rahmen einer Selbst- und einer Fremdbewertung durchgeführt. Der Ausbildungsstand des Hundes sollte auf dem Niveau einer Begleithundeprüfung (z. B. VdH, IRJGV oder BVdH) sein. Eine erfolgreich absolvierte und anerkannte Begleithundeprüfung ist Voraussetzung zur Prüfungszulassung als Therapiebegleithund- oder Besuchshundeteam. Der Hund wird einem Wesenstest (gem. ThürTierGefG) unterzogen. Hierdurch ist die soziale Kompetenz des Hundes von einer öffentlich berufenen, sachkundigen Person dokumentiert. Fakultativ kann der Hundeführer den zugehörigen Sachkundenachweis ablegen. Ergänzend zum Wesenstest wird der Hund in Bezug auf den Einsatz als Therapiebegleithund gesondert bewertet.

Der Hund muss gepflegt, gesund und frei von Parasiten sein. Der Impfschutz muss den Empfehlungen der ESCCAP (European Scientific Counsel Companion Animal Parasites - www.esccap.de) entsprechen. Die regelmäßige Entwurmungen, Parasitenprophylaxen und Impfungen sind schriftlich nachzuweisen. Der Hund muss mindestens einmal jährlich tierärztlich vorgestellt und untersucht werden. Die Kennzeichnung des Tieres ist obligatorisch. Zur Zulassung zur Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 18 Monate (kleine und mittelgroße Hunde), bzw. 24 Monate (große und sehr große Hunde).

 

Einsatzbereiche

Im Rahmen der Ausbildung werden Mensch und Hund qualifiziert, in Kindereinrichtungen und Schulen, Senioreneinrichtungen, Therapeutische Bereichen (z. B. Ergo-/Physio-, Beschäftigungstherapie), Rehabilitation, bei Menschen mit Behinderungen, bei der Betreuung von dementen Menschen und in Sonderbetreuungsformen tätig zu werden.