Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing - Rettungshundestaffel & Therapiehundezentrum betreibt gemeinsam mit der HARTSTEINWERK - Working Dog Foundation e.V. ein Assistenzhundezentrum.
Die Kooperation der beiden Verbände garantiert eine optimale Ausbildung und unabhängige Prüfung von Assistenzhunden.
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Ein Assistenzhund ist ein Hund, der so ausgesucht und ausgebildet wird, dass er in der Lage ist, einen Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Genaue Definitionen sind nicht einheitlich.
Es gibt Assistenzhunde mit verschiedenen Aufgaben:
Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing bildet ausschließlich klassische Assistenzhunde aus (außer Blindenführhunde). Die Ausbildung erfolgt stets in Selbstausbildung, das heißt, der Klient wird bei der Ausbildung seines Hundes durch unser Team gecoacht. Diese Art der Ausbildung ist sowohl für den Menschen als auch für den Hund die beste Form der Ausbildung, da beide von Anfang gemeinsam „wachsen“.
Für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden gibt es keine einheitlichen und allgemein anerkannten Standards. Die meisten Ausbildungen enden mit einer Prüfung für Halter und Hund als Team. Für die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing über nimmt die „Hartsteinwerk - Working Dog Foundation e.V.“ die Prüfung. Somit ist eine unabhängige Prüfung des Ausbildungsergebnisses gewährleistet.
Der Hund muss spezielle charakterliche Eigenschaften aufweisen (insbesondere Mangel an Aggressivität), denn eine Mitnahme des Hundes sollte an jeden Ort möglich sein. Die behinderte Person wird im Umgang mit dem Hund gründlich geschult. Schließlich wird durch eine Prüfung abgesichert, dass Mensch und Tier zusammenpassen.
Es ist nachzuweisen, dass der Mensch den Hund unter Kontrolle hat. Der Nachweis, dass der Hund die für den jeweiligen Einsatzbereich definierten und ihm künftig gestellten Aufgaben jederzeit und ortsunabhängig durchführt sowie das erforderliche Verhalten aufweist, ist durch die Prüfung zu erbringen.
In Deutschland gibt es noch keine geregelte Nachbetreuung, sondern es bleibt der Ausbildungseinrichtung und auch der haltenden Person nach bestandener Prüfung überlassen, ob und in welchem Umfang eventuell weitere Ausbildungen absolviert werden.