BAG-RHV


 

Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing ist Partner der Bundesarbeitsgemeinschaft Rettungs- und Hundeführender Vereinigungen (BAG-RHV).

Die Ausbildung und Prüfung unserer Mensch-Hunde-Teams in der Rettungshundearbeit erfolgt auf der Grundlage der DIN 13050. Zusätzlich wird die Arbeit der Rettungshundestaffel nach Kriterien des Qualitätsmanagements regelmäßig bewertet. Dies geschieht auf der Grundlage des sog. EFQM-Models der European Foundation for Quality Management (EFQM). Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing verfügt über ihren unabhängigen Partner, die Hartsteinwerk - Working Dog Foundation e.V. und über einen eigens ausgebildeten EFQM-Assessor. DOGcert ist das Qualitätssiegel der "Harsteinwerk - Working Dog Foundation e.V.".

 

Der Personenspuren-Suchhund kann nur von dem Hundeführer/der Hundeführerin (HF) im Einsatz geführt werden, mit dem er gemeinsam diese Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat. Voraussetzung zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, die sich an der Qualifikation dieser Prüfungsordnung orientiert. Die gesundheitliche Eignung des Hundeteams wird vorausgesetzt. Weitere Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist die aktive Teilnahme an 26 dokumentierten Trainingseinheiten innerhalb eines Jahres.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Dieser Versicherungsschutz muss vom HF bei der Prüfung nachgewiesen werden. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens nach zwei Monaten erfolgen.
Starkzwang (Reizstrom-, Luftdruck-Geräte und ähnliche „Mittel“, Stachelhalsband, etc.) und andere tierschutzrelevanten Ausbildungshilfen werden nicht gestattet und führen zum sofortigen wie dauerhaften Ausschluss aus der Arbeitsgemeinschaft Mantrailing Kronach. 

 

Prüfungsgelände

Als Prüfungsgelände darf nur fremdes Gelände genutzt werden. Das Areal muss einem wirklichkeitsgetreuen Einsatz entsprechen.

 

Anforderungen an den Mantrailing-Hundeführer

Jeder HF muss zu den Prüfungen die Ausbildung nachweisen:

- Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang oder qualitativ höher stehend
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Hundehalter
- Kenntnisse über die einfache Rettung von verletzten Personen

- Einweisung im Sprechfunk (PWR)

- Kenntnisse in der Anwendung von Karte und Kompass
- Teilnahme an einer Schulung zu den theoretischen Grundlagen der Personensuche

 

Anforderungen an den Hund

Herkunft und Typus sind nicht entscheidend. Physische und psychische Gesundheit des Hundes sind unabdingbar. Kompletter Impfschutz ist obligatorisch. Der Hund sollte die Grundbefehle befolgen.

 

Vorbereitung

Die Geruchspur wird von zwei Prüfungsleitern festgelegt und geheim gehalten. Der HF informiert sich bei den Prüfungsleitern über Daten der vermissten Person, Zeitpunkte, Orte, Zeugen, Mobilität, Gewohnheiten, psychischen und physischen Zustand, spezielle Gefahren. Ferner über Duftstoffe der vermissten Person oder Referenz-Duftstoffe, ob Phobien (auch vor Hunden) vorhanden sind und über mögliche Anlaufstellen der vermissten Person.

 

Suche

Der Hund wird am Referenzduftstoff angesetzt. Geht der Hund aufgrund von verleitenden Luftströmungen in die falsche Richtung, kann auf Anweisung der Prüfungsleiter erneut angesetzt werden.

Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die Laufrichtung der vermissten Person (VP), wird die Prüfung abgebrochen.

 

Suche und Orientierung

Der Hund soll das Gelände in jener Richtung absuchen, in die die VP gegangen ist. Dem Hund kann der Referenzduftstoff erneut angeboten werden.

 

Ablenkung

Der HF darf bei Ablenkungen etwa durch andere Tiere durch Wild, Fahrzeugverkehr seinen Hund kurz aus der Sucharbeit lösen. Nach der Störung soll der Hund wieder auf die Spurensuche angesetzt werden. Verweigert der Hund mehr als mehrmals die Suche in die Laufrichtung der VP, wird die Prüfung abgebrochen.

 

Finden und Verweisen

Der Hund muss beim Auffinden der VP körper- oder/und lautsprachlich eindeutig anzeigen. Unterbleibt dies, ist die Prüfung nicht bestanden.

Der Hund darf die VP nicht anspringen oder verletzen.

 

Zertifikat

Nach bestandener Prüfung erhält jedes Rettungshundeteam eine entsprechende Urkunde, die bestätigt, dass der Titel „Rettungshundeteam Mantrailing“ geführt werden darf. Die Prüfung findet nach DIN 13050 statt.