Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing ist Partner der Bundesarbeitsgemeinschaft Rettungs- und Hundeführender Vereinigungen (BAG-RHV).
Die Ausbildung und Prüfung unserer Mensch-Hunde-Teams in der Rettungshundearbeit erfolgt auf der Grundlage der DIN 13050. Zusätzlich wird die Arbeit der Rettungshundestaffel nach Kriterien des Qualitätsmanagements regelmäßig bewertet. Dies geschieht auf der Grundlage des sog. EFQM-Models der European Foundation for Quality Management (EFQM). Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing verfügt über ihren unabhängigen Partner, die Hartsteinwerk - Working Dog Foundation e.V. und über einen eigens ausgebildeten EFQM-Assessor. DOGcert ist das Qualitätssiegel der "Harsteinwerk - Working Dog Foundation e.V.".
Der Personenspuren-Suchhund kann nur von dem Hundeführer/der Hundeführerin (HF) im Einsatz geführt werden, mit dem er gemeinsam diese Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat.
Voraussetzung zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, die sich an der Qualifikation dieser Prüfungsordnung orientiert. Die gesundheitliche Eignung des Hundeteams wird vorausgesetzt.
Weitere Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist die aktive Teilnahme an 26 dokumentierten Trainingseinheiten innerhalb eines Jahres.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Dieser Versicherungsschutz muss vom HF bei der Prüfung nachgewiesen werden. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens nach
zwei Monaten erfolgen.
Starkzwang (Reizstrom-, Luftdruck-Geräte und ähnliche „Mittel“, Stachelhalsband, etc.) und andere tierschutzrelevanten Ausbildungshilfen werden nicht gestattet und führen zum sofortigen wie
dauerhaften Ausschluss aus der Arbeitsgemeinschaft Mantrailing Kronach.
Prüfungsgelände
Als Prüfungsgelände darf nur fremdes Gelände genutzt werden. Das Areal muss einem wirklichkeitsgetreuen Einsatz entsprechen.
Anforderungen an den Mantrailing-Hundeführer
Jeder HF muss zu den Prüfungen die Ausbildung nachweisen:
- Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang oder qualitativ höher stehend
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Hundehalter
- Kenntnisse über die einfache Rettung von verletzten Personen
- Einweisung im Sprechfunk (PWR)
- Kenntnisse in der Anwendung von Karte und Kompass
- Teilnahme an einer Schulung zu den theoretischen Grundlagen der Personensuche
Anforderungen an den Hund
Herkunft und Typus sind nicht entscheidend. Physische und psychische Gesundheit des Hundes sind unabdingbar. Kompletter Impfschutz ist obligatorisch. Der Hund sollte die Grundbefehle befolgen.
Vorbereitung
Die Geruchspur wird von zwei Prüfungsleitern festgelegt und geheim gehalten. Der HF informiert sich bei den Prüfungsleitern über Daten der vermissten Person, Zeitpunkte, Orte, Zeugen, Mobilität, Gewohnheiten, psychischen und physischen Zustand, spezielle Gefahren. Ferner über Duftstoffe der vermissten Person oder Referenz-Duftstoffe, ob Phobien (auch vor Hunden) vorhanden sind und über mögliche Anlaufstellen der vermissten Person.
Suche
Der Hund wird am Referenzduftstoff angesetzt. Geht der Hund aufgrund von verleitenden Luftströmungen in die falsche Richtung, kann auf Anweisung der Prüfungsleiter erneut angesetzt werden.
Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die Laufrichtung der vermissten Person (VP), wird die Prüfung abgebrochen.
Suche und Orientierung
Der Hund soll das Gelände in jener Richtung absuchen, in die die VP gegangen ist. Dem Hund kann der Referenzduftstoff erneut angeboten werden.
Ablenkung
Der HF darf bei Ablenkungen etwa durch andere Tiere durch Wild, Fahrzeugverkehr seinen Hund kurz aus der Sucharbeit lösen. Nach der Störung soll der Hund wieder auf die Spurensuche angesetzt werden. Verweigert der Hund mehr als mehrmals die Suche in die Laufrichtung der VP, wird die Prüfung abgebrochen.
Finden und Verweisen
Der Hund muss beim Auffinden der VP körper- oder/und lautsprachlich eindeutig anzeigen. Unterbleibt dies, ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Hund darf die VP nicht anspringen oder verletzen.
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhält jedes Rettungshundeteam eine entsprechende Urkunde, die bestätigt, dass der Titel „Rettungshundeteam Mantrailing“ geführt werden darf. Die Prüfung findet nach DIN 13050 statt.